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Informationen zu FGM/C

Dem Risiko von Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) sind laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich rund drei Millionen Mädchen ausgesetzt und weltweit gibt es über 200 Millionen Betroffene. Mindestens 44 Millionen Betroffene sind jünger als 15 Jahre (WHO 2017). Aufgrund der Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre steigt auch in Österreich die Anzahl der von FGM/C betroffenen oder gefährdeten Mädchen und Frauen. Schätzungen zufolge lebten 2016 ca. 6.000 bis 8.000 betroffene Frauen in Österreich (EIGE 2013). Die Dunkelziffer liegt aber vermutlich deutlich höher.

Die Beschneidung findet meist vor der Pubertät statt, häufig bei Mädchen zwischen vier und acht Jahren, inzwischen auch vermehrt bei Säuglingen, die erst wenige Wochen oder Monate alt sind. Es gibt Hinweise darauf, dass FGM/C auch in Österreich, sowie im Zuge von Urlaubsreisen in den Herkunftsländern praktiziert wird. Schätzungen des Gesundheitsministeriums zufolge dürften ca. 100 Mädchen bzw. Frauen jährlich davon betroffen sein.

Prävalenz von FGM/C

FGM/C ist vor allem in westlichen, östlichen und nordöstlichen Regionen Afrikas, in einigen Ländern Asiens sowie im Nahen Osten verbreitet. Insbesondere Länder wie Somalia, Eritrea, Sudan, Ägypten, Guinea, Sierra Leone, Mali und Djibouti weisen hohe Beschneidungsraten auf.

Gemäß der Klassifikation der WHO werden 4 Formen von FGM/C unterschieden:

  • Typ 1: „Klitoridektomie“
  • Typ 2: „Exzision“
  • Typ 3: „Infibulation“
  • Typ 4: „diverse, nicht klassifizierbare Praktiken“ z.B.: Piercing, Einschnitt oder Einriss der Klitoris

Tipps für die Gesprächsführung

In der Praxis wenden sich betroffene Frauen selten proaktiv mit dem Thema FGM/C an eine Beratungsstelle. Erst gesundheitliche Probleme und der Leidensdruck veranlassen die Frauen, Hilfe zu suchen. Diese gesundheitlichen Probleme sind oftmals Folgen der Beschneidung, werden aber von vielen Frauen nicht damit in Zusammenhang gebracht. Für sie gehören Schmerzen zum Frausein dazu. Erst nach dem behutsamen Aufbau einer Vertrauensbasis ist es möglich, mit den Frauen über die Ursache ihrer Schmerzen zu sprechen und sie über die gesundheitlichen Folgen von FGM/C und die Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären.

Wichtig für das Gespräch mit Betroffenen und potenziell Gefährdeten:

  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Sorgen Sie für eine ruhige, ungestörte Atmosphäre.
  • Sprechen Sie die Frau nicht direkt auf ihre persönliche Betroffenheit an. Besser ist zunächst zu erfragen,
    ob Beschneidung im Umfeld der Frau üblich ist.
  • Achten Sie darauf, wie sich die Frau ausdrückt, und greifen Sie die von ihr verwendeten Begriffe auf,
    etwa „Beschneidung“. Vermeiden Sie drastische Begriffe wie „Verstümmelung“.
  • Machen Sie Ihren Standpunkt deutlich ohne zu verurteilen oder Ihre Erschütterung darüber zu thematisieren.
    Zeigen Sie Respekt und Empathie.
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Rechtliche Lage in Österreich bezüglich FGM/C

Menschenrechte
FGM/C stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Die Praktik verletzt unter anderem die Kinderrechte, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit; sie ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung und gilt als geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen.

Ein wichtiges völkerrechtliches Übereinkommen in Bezug auf FGM/C ist die Istanbul Konvention, welche in Österreich seit 2014 in Kraft ist und verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen umfasst.

Einwilligung schließt nicht die Strafbarkeit aus
Auch wenn eine betroffene Frau der Vornahme von FGM/C an sich selbst ausdrücklich zustimmt, ändert das nichts daran, dass sich die Person strafbar macht, die FGM/C an ihr durchführt (§ 90 Abs 3 StGB).

Die zustimmende Frau selbst macht sich nicht strafbar.

Genauere rechtliche Informationen finden Sie auch im Bereich „Materialien“.